Sachverhalt: Ein PKW parkt verbotswidrig in einer Feuerwehrzufahrt. Die Behörde lässt ihn abschleppen.
Schema: EGL = Standardmaßnahme (Sicherstellung) bzw. Sofortvollzug/unmittelbare Ausführung. Gefahr = Behinderung der Rettungswege (öffentliche Sicherheit). Störer = Halter/Fahrer als Zustandsstörer (Sache, von der die Gefahr ausgeht). Rechtsfolge = Verhältnismäßigkeit: abstrakte Behinderung kann genügen, konkreter Einsatzbedarf ist nicht nötig.
Häufiger Fehler: verlangen, dass tatsächlich ein Feuerwehreinsatz stattfand. Es reicht die abstrakte Gefährdung der Zufahrt.