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Straf- und Strafverfahrensrecht im Bewachungsgewerbe (§34a)

Das Straf- und Strafverfahrensrecht ist ein zentrales Thema der §34a-Sachkundeprüfung. Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, muss die wichtigsten Straftatbestände und Verfahrensregeln kennen, um rechtssicher handeln zu können. Besonders relevant sind Notwehr, Notstand, Jedermannsrechte und typische Delikte wie Hausfriedensbruch und Körperverletzung.

Notwehr (§32 StGB) und rechtfertigender Notstand (§34 StGB)

Notwehr gemäß §32 StGB erlaubt es, sich oder andere gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff mit erforderlichen Mitteln zu verteidigen. Die Handlung darf nicht offensichtlich unverhältnismäßig sein. Beispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter hält einen Ladendieb fest, der ihn mit einem Messer bedroht – er darf sich verteidigen. Der rechtfertigende Notstand (§34 StGB) erlaubt Eingriffe in Rechtsgüter, wenn dadurch eine gegenwärtige Gefahr für andere, sich selbst oder bedeutende Sachwerte abgewendet wird und das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Beispiel: Ein Mitarbeiter bricht ein Fenster auf, um eine Person aus einem brennenden Haus zu retten.

Vorläufige Festnahme nach §127 StPO (Jedermannsrecht)

§127 Abs. 1 StPO regelt das Recht jedes Bürgers, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn diese auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Für Bewachungspersonal ist dies besonders wichtig, da sie keine Polizeibefugnisse haben, aber in bestimmten Situationen handeln dürfen. Beispiel: Ein Wachmann beobachtet einen Einbruch und hält den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Festnahme muss verhältnismäßig und ohne unnötige Gewalt erfolgen.

Typische Straftatbestände: Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Körperverletzung (§223 StGB)

Hausfriedensbruch nach §123 StGB liegt vor, wenn jemand unbefugt in eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein befriedetes Besitztum eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht. Bewachungspersonal darf Personen, die unbefugt auf ein Gelände gelangen, des Platzes verweisen und ggf. Anzeige erstatten. Körperverletzung (§223 StGB) bedeutet, einen anderen körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Im Dienst ist besondere Zurückhaltung geboten, da jede Überschreitung der Notwehr oder des Notstands strafbar ist. Beispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter darf einen Angreifer abwehren, aber nicht weiter schlagen, wenn die Gefahr bereits vorbei ist.

Die wichtigsten Paragraphen

§32 StGBRegelt die Notwehr: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff.
§127 StPOErlaubt jedem die vorläufige Festnahme einer Person, die auf frischer Tat betroffen wird, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht feststellbar ist. Wichtig für Bewachungspersonal.

Merksätze

✓ Notwehr und Notstand rechtfertigen Handlungen, die sonst strafbar wären – aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
✓ Das Jedermannsrecht zur Festnahme nach §127 StPO ist eine Ausnahme – jede Anwendung muss verhältnismäßig und gut begründet sein.

Häufige Fragen

Wann darf ich als Sicherheitsmitarbeiter von der Notwehr Gebrauch machen?

Immer dann, wenn ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf Sie oder andere erfolgt und die Verteidigung erforderlich ist. Die Mittel dürfen nicht unverhältnismäßig sein.

Was ist der Unterschied zwischen Notwehr (§32 StGB) und rechtfertigendem Notstand (§34 StGB)?

Notwehr richtet sich gegen einen menschlichen Angriff, Notstand gegen eine Gefahr (z. B. durch Tiere, Naturereignisse oder Sachen). Beim Notstand muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine vorläufige Festnahme nach §127 StPO?

Die Person muss auf frischer Tat betroffen oder verfolgt werden, und es muss Fluchtgefahr bestehen oder die Identität kann nicht sofort festgestellt werden. Die Festnahme ist unverzüglich der Polizei zu melden.

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Dieser Wissensbeitrag dient der Prüfungsvorbereitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zur §34a-Sachkundeprüfung erteilt deine zuständige IHK. Stand 2026 (Reform 01.07.2025). Alle Angaben ohne Gewähr.